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   VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08   

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VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08 (https://dejure.org/2010,9166)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2010 - 23 K 3553/08 (https://dejure.org/2010,9166)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 23 K 3553/08 (https://dejure.org/2010,9166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit Föderalismusreform I partielle Ersetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BeamtVG § 14 Abs 3 PEMG § 12 S 2 GG Art 33 Abs 5 GG Art 125 a Abs 1
    PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit Föderalismusreform I partielle Ersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags gemäß § 12 S. 2 Gesetz über das Personaleinsatzmanagement im Land Nordrhein-Westfalen (PEMG NRW) i.F.e. vorgezogenen Zurruhesetzung gemäß § 12 S. 1 PEMG NRW; Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags im Lichte des Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Das Alimentationsprinzip (steht) im synallagmatischen Verhältnis nicht zu einer in Jahren bemessenen Dienstzeit, sondern dazu, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der vom Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums festgelegten Altersgrenze in den Dienst des Staates gestellt hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Dagegen, dass die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Abstand hinter dem zugrunde zu legenden aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben, und folglich auch gegen die Festlegung eines Versorgungshöchstsatzes, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).

    Zu ihnen müssen weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzungen von Versorgungsbezügen sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ), gebietet nicht, den von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartung in deren Fortbestand zu bewahren (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

    c) Das Vertrauen des Beschwerdeführers in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage ist nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an ihrer Änderung (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Der Gesetzgeber kann im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige des aktiven Beamten (vgl. BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Zu ihnen müssen weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzungen von Versorgungsbezügen sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Denn eine zahlenmäßig identische Übertragung missachtet die strukturellen Unterschiede der Versorgungssysteme, die insbesondere darin liegen, dass die Beamtenversorgung als Vollversorgung sowohl die Grund- als auch die Zusatzversorgung umfasst (vgl. BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

    Hierbei ist jedoch andererseits zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber gerade auch bei notwendigerweise langfristig angelegten Alterssicherungssystemen die Möglichkeit haben muss, aus Gründen des Allgemeinwohls an früheren Entscheidungen nicht mehr festzuhalten und Neuregelungen zu treffen, die den gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen (vgl. BVerfG, DVBl 2005, 1441 ).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).

    Eine solche tatbestandliche Rückanknüpfung ist zulässig, sofern ihr nicht im Einzelfall das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen entgegensteht (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ), gebietet nicht, den von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartung in deren Fortbestand zu bewahren (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Es sei lediglich möglich, das Bundesrecht in toto oder in abgrenzbaren Teilbereichen zu ersetzen, wie sich aus der sog. Ladenschluss-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergebe (BVerfGE 111, 10 ff., insbesondere Rn. 105 und 107).

    vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10 ff. und Juris, dort insbesondere Rn. 101 ff. ("Ladenschluss"); Uhle, in: Maunz/Dürig, GG, 55. EL 2009, Art. 125 a, Ziff. 27.

    Als zulässige Ersetzung in diesem Sinne ist auch eine eigenverantwortliche landesgesetzliche Regelung eines abgrenzbaren Teilbereichs möglich ("partielle Ersetzung"), soweit die verbleibende bundesrechtliche Regelung und die landesrechtliche Neuregelung insgesamt sinnvoll bleiben, vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004, a. a. O., Rn. 105; Uhle, a. a. O., Ziff. 30 am Ende; Degenhart, in: Sachs, GG, 5. Aufl., 2009, Art. 125 a, Rn. 4; Wolff, in: v. Mangoldt/Klein, GG, 5. Aufl., 2005, Art. 125 a Abs. 1, Rn. 13; Seiler, in: Beck'scher Online-Kommentar zum GG (Juris), Art. 125, Rn. 4.

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Während des Klageverfahrens stellte das LBV den Kläger nach der Entscheidung des BVerfG vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - mit einem Änderungsbescheid vom 29. April 2009 klaglos, in dem die Festsetzung seiner Versorgungsbezüge nunmehr auf der Grundlage der Besoldungsgruppe B 4 erfolgte.

    Die Vordienstzeiten sind entsprechend dem Widerspruch des Klägers anerkannt worden; auch im Hinblick auf die Besoldungsgruppe B 4 BBesO ist der Kläger nach dem Urteil des BVerfG vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - klaglos gestellt worden.

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Auch wenn - soweit ersichtlich nicht entscheidungstragende - Ausführungen des BVerfG in der Entscheidung zum Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG a. F. zur fehlenden Rechtfertigung eines Versorgungsabschlags bei sog. arbeitsmarktpolitischer Teilzeitbeschäftigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 ff. und Juris, Rn. 60, die Frage aufwerfen, ob der Gesetzgeber einen Personalabbau "auf Kosten" der Beamten durchführen darf, so ist der vorliegende Fall einer vorgezogenen Zurruhesetzung nach § 12 PEMG NRW nicht allein dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn zuzuordnen und der Versorgungsabschlag entsprechend § 14 Abs. 3 BeamtVG auch hier gerechtfertigt.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • VG Münster, 15.06.2009 - 4 K 1839/08

    Vereinbarkeit einer Berücksichtigung der tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit im

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Im Ergebnis ebenfalls den Versorgungsabschlag bei Zurruhesetzung nach § 12 PEMG NRW bestätigend: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 3 K 7041/08 - (veröffentlicht bei NRWE), und VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 K 1839/08 - (soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • VG Köln, 07.10.2009 - 3 K 7041/08

    Anspruch auf Anerkennung der Dauer eines Prüfungsverfahrens als Vordienstzeiten;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
    Im Ergebnis ebenfalls den Versorgungsabschlag bei Zurruhesetzung nach § 12 PEMG NRW bestätigend: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 3 K 7041/08 - (veröffentlicht bei NRWE), und VG Münster, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 K 1839/08 - (soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10

    Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz

    Ob § 12 Satz 2 PEMG allerdings tatsächlich lediglich als Klarstellung dahingehend verstanden werden kann, dass eine vorzeitige Zurruhesetzung nach Satz 1 den Abzug eines Versorgungsabschlags nach den maßgeblichen Bestimmungen des BeamtVG zur Folge hat, wie das Verwaltungsgericht angenommen hat, oder ob es sich bei § 12 Satz 2 PEMG nicht vielmehr um eine partielle Ersetzung des § 14 Abs. 3 BeamtVG handelt, so: VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2010 - 23 K 3553/08 -, juris, kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 12 ff., und Beschluss vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris, Rdn. 94 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 -, juris, Rdn. 15 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 ZB 15.2632 -, juris, Rdn. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2010 - 3 A 1609/10 -, juris, Rdn. 13; VGH Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2009 - 1 A 1246/08.Z -, juris, Rdn. 4 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 -, juris, Rdn. 7; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2010 - 23 K 3553/08 -, juris, Rdn. 24 ff.; VG Saarland, Urteil vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 -, juris, Rdn. 20 ff.
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